Standseilbahnen.
Schrägaufzüge.
Die offizielle
Bezeichnung für Schrägaufzüge lautet:
"Personen- und Lastenaufzüge mit geneigter
Fahrbahn". Früher wurden unter dem Begriff
"Schrägaufzug" eine Vielzahl von
verschiedenen Aufstiegshilfen mit
unterschiedlichsten sicherheitstechnischen
Anforderungen und Einsatzzwecken (z.B. Bau- und
Möbelaufzüge, Treppenlifte, Standseilbahnen,
Schiffshebewerke etc.) versammelt.
Erst die
Einführung der europäischen Aufzugsrichtlinie (Richtlinie 95/16/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.
Juni 1995 zur Angleichung der Rechtsvorschriften
der Mitgliedstaaten über Aufzüge) machte es
möglich, den Begriff "Schrägaufzug"
auf europäischer Ebene klar zu definieren:
Demnach ist ein Schrägaufzug ein
Beförderungsmittel, das, von Seilen oder Ketten
gezogen, für den Transport von Personen oder
Personen und Lasten bestimmt ist und das sich
zwischen Führungsschienen, die mit einem
maximalen Winkel zwischen 15° und 75° gegen die
Senkrechte geneigt sind, ohne Beschränkung des
Fahrwegs bewegt (europäische Norm für
Schrägaufzüge - prEN 81-22).
Schrägaufzüge
funktionieren in den meisten Fällen wie
konventionelle Vertikal-Aufzüge.
Die Neigung
Die Neigung kann
jeden beliebigen Winkel zwischen 15 ° und 75 °
aufweisen. Auch Neigungsänderungen sind
möglich. Um den Neigungswechsel auszugleichen,
werden Niveauregelungen eingesetzt, die den
Fußboden stets waagrecht halten. Dabei wird der
Boden während der Fahrt elektrisch oder
hydraulisch verstellt.
Das
Gegengewicht
Um den Strombedarf
dieser Systeme möglichst niedrig zu halten wird
bei Schrägaufzügen üblicherweise ein
Gegengewicht eingesetzt. Auch Schrägaufzüge,
auf deren Schienen zwei Aufzugkabinen verkehren,
sind möglich.
Die Anordnung des
Antriebes kann sowohl oben wie auch unten
erfolgen.
Unterschied
zur Standseilbahn
Der wesentliche
Unterschied liegt in der jeweils angewandten
Vorschrift:
Schrägaufzug - Aufzugsrichtlinie (Richtlinie 95/16/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.
Juni 1995 zur Angleichung der Rechtsvorschriften
der Mitgliedstaaten über Aufzüge).
Standseilbahn - Seilbahnrichtlinie (Richtlinie 2000/9/EG des
Europaeischen Parlaments und des Rates vom 20.
Maerz 2000 ueber Seilbahnen fuer den
Personenverkehr).
Da für den
Benutzer in vielen Fällen kaum zu erkennen ist
ob er mit einem Schrägaufzug oder mit einer
Standseilbahn fährt, entscheiden die
Rahmenbedingungen, welches System optimalerweise
eingesetzt werden sollte.
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